TCBW Halle

Die beste Tennishalle in Stuttgart!

Der TC Blau-Weiß Zuffenhausen besitzt eine 1998 erbaute 3-Feld-Tennishalle, die dem neuesten technischen Stand entspricht. 

Die Halle wurde im April 2025 komplett mit neuem Teppich-Boden ausgestattet. Bitte betreten sie den neuen Boden nur mit Tennisschuhen mit glatter Sohle (ohne Profil).

Durch eine spezielle Dachkonstruktion wurden optimale Lichtverhältnisse erreicht. 

Die 3 Hallenplätze können bequem online gebucht werden - auch durch Nichtmitglieder!

Konditionen

Die Hallenplätze können auch durch Nichtmitglieder gebucht werden. Die angegebenen Preise in Euro gelten für je eine Spieleinheit à 45 Minuten. Das Ganzjahresabonnement umfasst 52 Spieleinheiten. Das Winterabonnement umfasst 32 Spieleinheiten (Mitte September bis Ende April). Das Sommerabonnement umfasst 20 Spieleinheiten (Mai bis Mitte September).

Hier nun unsere Preise für Einzelstunden im Winter 2022/2023.

Buchung

Bitte verwenden Sie das neue und bequeme Online-Buchungssystem, egal ob Sie sich für Dauermieten oder Einzelstunden interessieren.

Hier geht's zum Online-Buchungssystem:

https://tcbw.ebusy.de

Sie können dort leicht einsehen, wann Plätze frei sind:

https://tcbw.ebusy.de/court-module/990?view=week

Um einen Platz oder eine Dauermiete zu buchen, müssen Sie sich vorher registrieren. Sie bekommen dann einen Aktivierungslink per E-Mail zugeschickt, mit dem Sie Ihr Konto aktivieren können. Danach können Sie sich einloggen, einen Platz auswählen und buchen.

Das Buchungssystem wird von vielen Vereinen in Deutschland eingesetzt und hat eine ausführliche Online-Hilfe. Sollte es dennoch Probleme geben, nutzen Sie bitte unten das Problem-Formular.

Hallenordnung

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich der AGB

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Tennishalle des Tennisclub Blau-Weiß Zuffenhausen e.V., im Weiteren TCBW oder Betreiber genannt.

2. Allgemeine Benutzungsvorschriften

Durch das Betreten der Tennishalle durch Mieter, Mitspieler und Besucher oder die Reservierung von Plätzen gelten die AGB's in allen Punkten als bekannt und wirksam.

Der Zutritt zu den Tennisplätzen ist nur in Sportkleidung gestattet.

3. Gesonderte Benutzungsvorschriften

Das Betreten und Benutzen der Plätze erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Benutzer und Besucher der Tennishalle hat den Anweisungen des Betreibers Folge zu leisten. Dazu zählt der Vorstand des TCBW, sowie die vom Vorstand bevollmächtigen Trainer des TCBW. 

Die Tennishalle darf nur mit sauberen Tennisschuhen mit glatten Sohlen betreten werden. Das Spielen ist ausschließlich mit noch nicht im Freien gespielten Tennisbällen erlaubt. 

Das Umziehen sollte in den Umkleidekabinen und nicht in der Halle oder im Vorraum der Tennishalle erfolgen. 

Trinkgefäße, Flaschen oder andere Behälter aus Glas sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Das Mitbringen und der Verzehr alkoholischer Getränke ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Speisen – mit Ausnahme von sportspezifischer Nahrung.

Das Mitbringen von Tieren in die Tennishalle ist nicht gestattet. Das Rauchen in der Tennishalle ist verboten. Eltern haften für ihre Kinder. 

Die Tennishalle und alle Einrichtungsgegenstände sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder um Materialfehler handelt. Schäden und Verunreinigungen sind dem Betreiber und deren Mitarbeiter unverzüglich anzuzeigen. Entstehende Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Bei Beschädigungen an den Einrichtungen sowie an der Tennishalle selbst, unsportlichem Verhalten oder Beleidigungen des Personals der Tennishalle, Mitspieler oder Zuschauer erfolgt ein sofortiger Verweis aus der Tennishalle verbunden mit den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen. 

Das Anbringen von Plakaten oder jeglicher anderen Art von Werbung bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Betreibers.

Die Eingangstür ist nach Betreten oder Verlassen der Tennishallen so zu schließen, dass sich ein Dritter ohne die Eingabe seines PIN-Codes keinen Zugang verschaffen kann.

 

Die Notausgänge sind freizuhalten und nur im Notfall zu öffnen.

 

4. Vermietung der Hallenplätze

Allgemeines:
Buchungen von Einzelstunden werden ausschließlich über das Onlinebuchungssystem, vorgenommen. Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB's zugrunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Mieter mindestens 24 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird. Hat der Mieter in diesen Fällen bereits eine Zahlung geleistet, so erstattet die Tennishalle den Mietpreis für die nicht nutzbaren Stunden. Weitere Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Preise:
Es gelten die jeweils auf der Homepage des TCBW veröffentlichten Preise je Einheit und Platz. In der Platzmiete sind die Beleuchtung, die Heizung und die Benutzung der Duschen und Umkleiden, sowie die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

Mietdauer:
Die Platzmiete berechnet sich für 45 Minuten. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird. Wird über die gemietete Spielzeit hinaus gespielt, so wird für jede angefangene Stunde der Preis je Stunde und Platz berechnet.

Abonnements:
Abonnements können nur schriftlich, telefonisch oder per Mail beantragt werden. Nimmt der TCBW den Antrag an, versendet dieser einen Mietvertrag mit Informationen über die gebuchten Stunden, sowie die Dauer des Abonnements. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich durch die Unterzeichnung durch beide Parteien zustande. Fallen gebuchte Stunden, verursacht durch den Mieter, ohne Absage bis spätestens 24 Stunden vorher aus, werden diese nicht gutgeschrieben. Abgesagte Stunden werden bis zum Ende der nachfolgenden Sommersaison gutgeschrieben.
Weitergehende Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Einzelstundenbuchungen:
Buchungen von Einzelstunden erfolgen im Namen des Mieters. Der Mietpreis für gebuchte Einzelstunden ist sofort bei Buchung fällig. Aus organisatorischen Gründen kann es jedoch vorkommen, dass die Rechnungsstellung erst nach der gespielten Stunde erfolgt. Der Mietpreis gilt so lange als gestundet. Sollte der Mieter die gebuchte Stunde teilweise, oder gar nicht nutzen, besteht dennoch kein Anspruch auf Nichtzahlung des Mietpreises. Gebuchte Stunden können bis zu 24 Stunden vor Spielbeginn kostenlos storniert werden. Innerhalb von 24 Stunden vor Spielbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung nur, wenn die Tennishalle die stornierte Stunde anderweitig vermietet kann.

5. Hausrecht und Haftungsausschluss

Der Betreiber und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte des Hausherrn aus. Eine Haftung des Betreibers sowie dessen Mitarbeitern und Aushilfen sowie Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände der Tennishalle in Verbindung stehen ist gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Tennishalle bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Tennishalle, auch auf den Zufahrten, Parkplätzen, Umkleiden und Duschen gleich aus welchem Grund in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder bei Diebstahl / Verlust an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendung und Beschädigungen von Fahrzeugen.

6. Zuwiderhandlungen

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der TCBW den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Tennishalle ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises (gilt auch für Abonnements) sowie weitergehend Hausverbot erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht.

Stand: Juli 2025

Umstellung auf LED-Beleuchtung

Die Umstellung auf LED-Technologie wurde durch die Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) auf Beschluss des Deutschen Bundestages gefördert. Mit der Projektabwicklung hat das Bundesumweltministerium den Projektträger Jülich beauftragt.

Mit dieser Maßnahme senken wir unseren Energievebrauch maßgeblich und tragen damit aktiv zum Kilmaschutz bei.

Nationale Klimaschutzinitiative

 

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

 

Weitere Informationen über die Klimaschutzinitiative können auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit oder unter Projektträger Jülich nachgelesen werden.

 

Informationen zur Projektförderung

Titel: „KSI: Umstellung auf LED Beleuchtung (Tennishalle)“

Laufzeit: 01.08.2019 bis 31.07.2020

Förderkennzeichen: 03K12340

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